Beratender Ingenieur

"Beratender Ingenieur" ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die auf Antrag eines Ingenieurs durch Eintrag des Antragstellers in die von der Baukammer Berlin geführte Liste der Beratenden Ingenieure vergeben wird.

Nach dem Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) sind die Beratenden Ingenieure Pflichtmitglieder der Baukammer Berlin, der Berufskammer aller im Bauwesen tätigen Ingenieure. Die Kammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die unter anderem die Aufgabe hat, die Berufspflichten der Mitglieder in einer Berufsordnung festzulegen und die Erfüllung dieser Pflichten zu überwachen.

Nach der Berufsordnung der Baukammer Berlin machen Beratende Ingenieure durch die Führung dieser Berufsbezeichnung erkennbar, daß sie ihre Berufsaufgaben unabhängig sowie in eigener Verantwortung ausführen. Sie dürfen neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Beratende Ingenieure keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die in einem Zusammenhang mit ihren Berufsaufgaben steht.

Der Beratende Ingenieur ist freiberuflich selbständig tätig. Er ist in allen beruflichen Angelegenheiten unabhängiger Berater, Treuhänder und Sachverwalter seines Auftraggebers.

Es ist den Beratenden Ingenieuren untersagt, eine Tätigkeit als Gesellschafter, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer in gewerblichen Unternehmen des Bauwesens auszuüben.

Erkennungsmerkmal des Beratenden Ingenieurs ist die Verwendung des von der Baukammer Berlin ausgegebenen Mitgliederstempels. Der Rundstempel mit einem Durchmesser von 45 mm weist ihn unter Angabe seiner Mitgliedsnummer als Pflichtmitglied in der Kammer der im Bauwesen tätigen Ingenieure aus.

Beispiel:

files/bilder/right/BK Stempel_Berat_Ing.jpg

 

Der vorstehend beschriebene Rundstempel darf auch im Zusammenhang mit der Erstellung und Unterzeichnung von Gutachten verwendet werden, sofern nicht durch den Zusatz "Sachverständiger" im Unterschriftenfeld der Eindruck erweckt wird, daß der Unterzeichner des Gutachtens von der Baukammer Berlin als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt oder anderweitig anerkannt ist.

Hinweis: Zur Verwendung des ungültigen, etwas kleineren Rundstempels ohne Angabe der Mitgliedsnummer, der in der Anfangszeit der Baukammer Berlin an ihre Mitglieder ausgegeben wurde, und von Rundstempeln der Baukammermitglieder, die als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt sind, erhalten Sie Informationen von der Baukammer Berlin (info@baukammerberlin.de).


Bauvorlageberechtigung von Ingenieuren

Zur Bauvorlageberechtigung von Ingenieuren erhalten Sie Informationen von der Baukammer Berlin (info@baukammerberlin.de).


Weitere Informationen

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